|
Startseite
Aktuelles
Berichte
Termine
Allg. Info
Bilder
Dienstangebote
Taufe
Konfirmation
Trauung
Todesfall
Diakonie
Historisches
Kirchenjahr
Kindergarten
Predigten
Gästebuch
Kontakt
Kreise/Gruppen
|

Oftmals tritt
der Tod sehr unvermittelt in unser Leben: ein Familienmitglied, ein Freund, eine
Freundin stirbt für uns unerwartet. Andere von uns begleiten Angehörige über
längere Zeiten der Krankheit oder des Sterbens. In beiden
Fällen machen wir die Erfahrung der Endlichkeit und Begrenztheit unseres
Menschseins. Als Christen vertrauen wir jedoch darauf, dass die Grenze die wir
durch den Tod erleben, zugleich das Tor zum Leben ist. Gott hat an
unserem begrenzten Leben teilgenommen und ist Mensch geworden. Jesus Christus
ist gestorben und von den Toten auferstanden. Seitdem haben
Vergänglichkeit, Sterben und Tod nicht mehr das letzte Wort.
Was
muss ich tun, wenn ein Todesfall eingetreten ist?
Todesbescheinigung Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt zur Feststellung
des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt den Totenschein aus.
Der Sterbefall ist einem Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde
ausgestellt.
Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen
Angehörige sind bei einem Todesfall oftmals noch etwas unter Schock. Alles
läuft irgendwie automatisch ab. Doch gerade jetzt müssen viele Entscheidungen
getroffen werden. Gut ist es, wenn Verstorbene ihre Dinge noch geregelt
haben und ihr letzter Wille auch schnell zur Hand ist. Das macht es den
Angehörigen leichter die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Bestattungsunternehmen nehmen heute sehr viel organisatorische Arbeit ab.
Mit ihnen werden Art der Bestattung und Grabplatz gewählt und sie kümmern sich
auch um den Kontakt mit dem Pfarramt und die zeitliche Planung von Aussegnung
und Beerdigung.
Viele Angehörige machen den Tod eines geliebten Menschen durch Traueranzeigen in
der Zeitung oder durch Karten bekannt. Die Traueranzeige sagt viel über die
Beziehung zum Verstorbenen. In ihr drückt sich die Sicht des Lebens und des
Todes aus; dazu gehört für Christen das Zeichen des Kreuzes und ein biblisches
Wort
Der
zuständige Pfarrer meldet sich bei Ihnen
Das Bestattungsunternehmen wird Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer aufnehmen
und Terminabsprachen treffen. In jedem Fall wird der Pfarrer Kontakt zu Ihnen
aufnehmen, um den Trauergottesdienst zu besprechen.
Das
Trauergespräch
Im Trauergespräch ist Raum für alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt.
Häufig erzählen Angehörige einfach aus dem Leben des/der Verstorbenen. Es
wird auch Ablauf des Gottesdienstes besprochen und der biblische Text
festgelegt, welcher der Ansprache zugrunde liegen soll. Häufig wird von
Angehörigen der Tauf-, Trau- oder der Konfirmationsspruch des/der Verstorbenen
gewünscht. Hilfreich ist es, wenn Sie diesen zur Hand haben. Auch ein Bibelwort,
zu dem ein persönlicher Bezug bestand, ist gut geeignet. Ist kein geeigneter
Spruch bekannt, wählt der Pfarrer/die Pfarrerin einen aus.
Die Aussegnung Die Aussegnung gehört zur
Begleitung eine sterbenden Menschen und stellt deren Abschluss dar. Sie soll
möglichst bald nach dem Eintritt des Todes vorgenommen werden. Als geistliche
Begleitung kurz nach dem Tod wird sie heute leider immer seltener in Anspruch
genommen. Normalerweise geschieht sie an dem Ort, wo die oder der
Verstorbene entschlafen ist, also im Haus, im Seniorenheim oder im Krankenhaus.
Wenn Sie eine Aussegnung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt
(Tel. 66097983) oder an Ihr Bestattungsunternehmen.
Wem wird eine kirchliche Bestattung gewährt?
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der
Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder
evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder und Totgeborene haben ein Anrecht
darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Wünschen die Angehörigen von
Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so
soll dieser Wunsch ausführlich mit dem Pfarrer/der Pfarrerin besprochen werden.
Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss
ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach
biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese
Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung
nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Hat sich ein Mensch das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche
Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der
Angehörigen ist besonders geboten.
Sich auf das Sterben vorbereiten? Die
Patientenverfügung. Möglichkeiten
moderner Medizin führen dazu, das Sterben hinauszuzögern, auch wenn keine
Aussicht auf Wiederherstellung eines erträglichen Lebens besteht. Wenn ein Arzt
über medizinische Maßnahmen bei einem bewusstlosen oder zur eigenen
Willenerklärung nicht mehr fähigen Patienten entscheiden muss, ist er gehalten,
den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Daher ist es sinnvoll,
wenn eine ‚in guten Tagen’ abgefasste
Patientenverfügung vorliegt, die
dem Arzt eine Hilfe für eine verantwortliche Entscheidung gibt und auch eine
Vertrauensperson benennt, die dem Patienten beisteht und mit dem Arzt
erforderliche Maßnahmen bespricht. Lassen Sie sich bei Ihrem Hausarzt zum
Thema Patientenverfügung beraten. Außerdem erfahren Sie auch Beratung in
Würzburg beim Hospizverein (( 0931 53344). Den Hospizverein können Sie auch
hier kontakten.
|